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Mahlzeiten in der Kinderkrippe Herz Jesu

Mittagsmahlzeit

In unserer Einrichtung servieren wir den Kindern an allen Betriebstagen ein Mittagessen. Wird das Mittagessen von den Eltern gebucht, ist ein gesonderter Essensbeitrag zu entrichten (siehe unten). Alternativ zum Mittagessen von der Kita kann dem Kind eine Mahlzeit von Zuhause mitgegeben werden.

Wir verstehen die gemeinsamen Mahlzeiten auch als ein pädagogisches Angebot.
Die Kinder lernen ganz nebenbei unterschiedliche Gerichte kennen, trauen sich in der Gruppe der Gleichaltrigen Neues probieren und üben spielerisch richtiges Tischverhalten ein.

Kita-Frühstück

Täglich bereiten wir in unserer Kita den Kindern zusätzlich ein abwechslungsreiches gemeinsames Frühstück in Buffetform vor. Dies entlastet die Eltern, da sie ihren Kindern keine Brotzeit mehr mitgeben müssen. Zudem sehen wir darin einen wertvollen Beitrag zur Gesundheits- und Selbsttätigkeitserziehung.
Für das Kita-Frühstück erheben wir eine monatliche Pauschale von 15,00 Euro.

Mittagessen aus unserer eigenen Küche

Unsere fleißigen Helferinnen zaubern täglich in der hauseigenen Küche ein schmackhaftes kindgerechtes Menue. Durch die langjährige Erfahrung und regelmäßige Teilnahme unseres Küchenpersonals an Fortbildungen und Schulungen können wir uns über unseren hohen Qualitatätsstandard bei der Mittagsverpflegung sehr freuen.

Essensgeldpauschale hauseigene Küche (Krippe)

Das Essensgeld ist eine monatliche Pauschale. Sie ist nach der Anzahl der gebuchten Wochentage gestaffelt, an denen das Kind ein Mittagessen bekommen soll:
1 Essenstag/Woche kostet 14,30 Euro/Monat
2 Essenstage/Woche kosten 28,60 Euro/Monat
3 Essenstage/Woche kosten 42,90 Euro/Monat
4 Essenstage/Woche kosten 57,20 Euro/Monat
5 Essenstage/Woche kosten 71,50 Euro/Monat

Hinweise zur Essensgeldpauschale

* Die Essensgeldpauschale wird lediglich für elf Kalendermonate erhoben - der August ist frei. (Im ersten Krippenbesuchsmonat wird ebenfalls keine Essensgeldpauschale erhoben.)
* Zusätzlich erheben wir keine weiteren Gebühren wie Tee-, Getränke- oder Obstgeld.