Eine Kita finanziert sich aus gesetzlich festgelegten Zuschüssen von Freistaat Bayern und den Wohnsitzkommunen der betreuten Kinder (zusammen etwa zwei Drittel), sowie aus Elternbeiträgen (drittes Drittel). Die gesetzlich festgelegten Zuschüsse sind alleine bezogen auf die in der Kita aufgenommenen Kinder (= kindbezogene Förderung).
Aus diesen Einnahmen müssen alle Kosten der Kita gedeckt werden. Weil die gesetzliche Förderung "kindbezogen" ist, wirken sich trägerindividuelle oder kitaeigene Faktoren wie die Ausbildung von beruflichem Nachwuchs, die Bezahlung der Kita-Beschäftigten, etc. unmittelbar auf die Höhe der Elternbeiträge aus.
Elternbeitrag Kindergarten der Abtei St. Walburg
Kita-Finanzierung kurz erklärt
Elternbeitrag Eichstätt
Die aktuell gültigen Elternbeiträge für den Kindergarten der Abtei St. Walburg (Stadt Eichstätt) finden Sie hier zum Download.
Hinweis zum Elternbeitragsaufschlag wegen der "Arbeitsmarktzulage Ingolstadt"
Der Elternbeitragsaufschlag ist zur Kompensation der "Arbeitsmarktzulage Ingolstadt" nötig.
Er wird zusätzlich zum "normalen Elternbeitrag" fällig. Sobald die Stadt Ingolstadt die Arbeitsmarktzulage rückgängig macht, entfällt der Elternbeitragsaufschlag ebenfalls.
Der Elternbeitragsaufschlag dient einer besseren Bezahlung des pädagogischen Personals.
Die Höhe des Elternbeitragsaufschlags und weitere Hintergrundinformationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls hier zum Download.
Allgemeine Hinweise
* Die Elternbeiträge werden für zwölf Kalendermonate erhoben.
* Neben den monatlichen Elternbeiträgen erheben wir für das pädagogische Angebot keine weiteren Beiträge. Bei uns gibt es also weder ein Spiel-, Getränke-, Müsli-, Hygiene- oder Portfoliogeld noch Extrabeiträge bei der Aufnahme oder für Ausflüge und andere Aktivitäten der Kita. Es soll kein Kind wegen "enger finanzieller Möglichkeiten der Eltern" von der Teilnahme ausgeschlossen sein.
* Das (Mittag-) Essen in der Kita ist in jedem Fall gesondert zu bezahlen.
Staatlicher Elternbeitragszuschuss
Der Freistaat Bayern gewährt für Kinder ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,- Euro. Entsprechend reduziert sich der von den Eltern zu leistende Beitrag.
Bayerisches Krippengeld
Der Freistaat Bayern erstattet bis zu 100,- Euro der Elternbeiträge für Krippenkinder ab dem zweiten Lebensjahr, sofern das haushaltsbezogene Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Nachrichten
Kontakt
Kath. Kindergarten der Abtei St. Walburg
Am Zwinger 4
85072 Eichstätt
Tel.: 08421 7772
E-Mail: kita.st.walburg.ei(at)bistum-eichstaett(dot)de
Leiterin: Michaela Hüttinger komm.
Stellvertreterin: N.N.