Eine Kita finanziert sich aus gesetzlich festgelegten Zuschüssen von Freistaat Bayern und den Wohnsitzkommunen der betreuten Kinder (zusammen etwa zwei Drittel), sowie aus Elternbeiträgen (drittes Drittel). Die gesetzlich festgelegten Zuschüsse sind alleine bezogen auf die in der Kita aufgenommenen Kinder (= kindbezogene Förderung).
Aus diesen Einnahmen müssen alle Kosten der Kita gedeckt werden. Weil die gesetzliche Förderung "kindbezogen" ist, wirken sich trägerindividuelle oder kitaeigene Faktoren wie die Ausbildung von beruflichem Nachwuchs, die Bezahlung der Kita-Beschäftigten, etc. unmittelbar auf die Höhe der Elternbeiträge aus.
Elternbeitrag Reggio-Kindergarten St. Christoph
Kita-Finanzierung kurz erklärt
Elternbeitrag Ingolstadt
Die aktuell gültigen Elternbeiträge für den Reggio-Kindergarten St. Christoph (Stadt Ingolstadt) finden Sie hier zum Download.
Allgemeine Hinweise
* Die Elternbeiträge werden für zwölf Kalendermonate erhoben.
* Zusätzlich erheben wir keine weiteren regelmäßigen Beiträge weder für die Aufnahme noch für ein Spiel-, Getränke-, Müsli-, Hygiene- oder Portfoliogeld.
* Das (Mittag-) Essen in der Kita ist in jedem Fall gesondert zu bezahlen.
Staatlicher Elternbeitragszuschuss
Der Freistaat Bayern gewährt für Kinder ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,- Euro. Entsprechend reduziert sich der von den Eltern zu leistende Beitrag.
Bayerisches Krippengeld
Der Freistaat Bayern erstattet bis zu 100,- Euro der Elternbeiträge für Krippenkinder ab dem zweiten Lebensjahr, sofern das haushaltsbezogene Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Nachrichten
Kontakt
Kath. Reggio-Kindergarten St. Christoph
Jurastr. 8
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 87063
E-Mail: kita.st.christoph.in(at)bistum-eichstaett(dot)de
Leiterin des Kindergartens: Stephanie Knaul
Stellvertreterin: Julia Mandlmeier