Hinweise:
* Die Elternbeiträge werden für zwölf Kalendermonate erhoben.
* Zusätzlich erheben wir keine weiteren regelmäßigen Beiträge weder für die Aufnahme noch für ein Spiel-, Getränke-, Müsli-, Hygiene- oder Portfoliogeld.
* Das (Mittag-) Essen in der Kita ist in jedem Fall gesondert zu bezahlen.
Staatlicher Elternbeitragszuschuss:
Der Freistaat Bayern gewährt für Kinder ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,- Euro. Entsprechend reduziert sich der von den Eltern zu leistende Beitrag.
Bayerisches Krippengeld:
Der Freistaat Bayern erstattet bis zu 100,- Euro der Elternbeiträge für Krippenkinder ab dem zweiten Lebensjahr, sofern das haushaltsbezogene Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.