MAV - was ist das eigentlich?
Eine kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst oder dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.
MAV-Mitglied zu sein bedeutet für uns ...
Berater, Vermittler, Vertrauensperson, Interessenvertreter, Voranbringer, ... zu sein.
So setzen wir uns für Sie ein:
vertraulich (wir unterliegen der Schweigepflicht), zeitnah, kooperativ, gemeinsam mit Ihnen, nach Absprache.
Allgemeine Aufgaben der MAV
"Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. ..."
Wir nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen und vertreten berechtigte Anliegen der Beschäftigten gegenüber dem Dienstgeber.
Wir prüfen bzw. wirken mit bei Neuanstellungen, Kündigungen und anderen Personalentscheidungen.
Wir achten auf Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir fördern die Eingliederung/Integration ausländischer, schwerbehinderter, schutzbedürftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei Gesprächen der Mitarbeiter mit dem Dienstgeber stehen wir auf Wunsch als Begleiter zur Seite.
Wir informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Fragen des Arbeitsrechtes.
Mindestens einmal im Jahr organisieren wir eine Mitarbeiterversammlung.