Kitas "grundsätzlich geschlossen" - Notbetreuung bis 14. Februar
zuletzt aktualisiert: 20.01.21
Liebe Eltern,
offensichtlich hat unser gemeinsames Bemühen, mit Disziplin, Mut, gegenseitiger Rücksichtnahme und großem Engagement nicht ausgereicht, die Corona-Ansteckungen in Schach zu halten.
Deshalb gelten in unserem Land seit 16.12.20 strengere Regeln, die unter dem Begriff "Lockdown" zusammengefasst sind. Diese Regeln finden sich zum Nachlesen in der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, durch Minimierung von menschlichen Begegnungen die Übertragungswege zu unterbrechen. Deshalb sollten auch alle Eltern ihr Kind bei sich zuhause lassen! Die Übertragungswege in der Kita werden dadurch unterbrochen.
Es wird lediglich eine Notbetreuung für die Kinder angeboten, die tatsächlich nicht anderweitig betreut werden können.
Die Regeln und Details zur Notbetreuung finden Sie in der Bekanntmachung des Bayer. Sozialministeriums bzw. im 383. Newsletter des Sozialministeriums.
Weitere Corona-Informationen finden Sie hier.
Trotz allem wünschen wir Ihnen und Ihren Familien für das noch junge neue Jahr 2021
Glück, Gesundheit, Gelassenheit und Mut!