In unseren Arbeitsverträgen wird satzungsgemäß das „Arbeitsvertragsrecht der Bayer. Diözesen (ABD)“ in seiner jeweiligen Fassung vereinbart. Das heißt, die Beschäftigten erhalten Entgelt nach dem kommunalen Tarifvertrag TVöD-VkA.
Mit der „Jahressonderzahlung“ im November und der „Besonderen Einmalzahlung“ im Dezember gibt es ein echtes 13tes Monatsgehalt.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt bei uns 39 Stunden bei 30 Tagen Jahresurlaub.
Zusätzlich gewähren wir eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung und eine kleine Beihilfeversicherung. Für Fortbildungsmaßnahmen und viele weitere Anlässe gibt es umfangreiche Freistellungsregelungen. Weitere Sozialleistungen sind die Gewährung eines Rabatts auf die Kinderbetreuungskosten, ein Betriebsausflug, etc.