Was Corona für die Elternbeiträge bedeutet
zuletzt aktualisiert: 07.01.21
Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin unser aller Leben.
Der Notbetrieb wurde nun bis 31.01.2021 verlängert. Ab Montag, 01.02.21 soll es wieder "Normal-" Betrieb geben.
Essensgeldpauschale: Nein - Elternbeitrag: Ja
Der Elternbeitrag ist auch während der Schließzeiten, bei vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kindes, kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeit und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung zu entrichten.
Gleiches gilt bei behördlichen Betretungs- und/oder Betreuungsverboten für Kinder (behördliche Kita-Schließung, Quarantänemaßnahmen, o.ä.).
Soweit Dritte (z. B. Staat oder Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen uns als Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Eltern/Beitragsschuldner.
Auf den Einzug der Essensgeldpauschale im Januar werden wir allerdings verzichten. Kinder, die in der Notbetreuung sind und ein Essen gebucht haben, bekommen dennoch ein Mittagessen.