Gottesdienst
Gottesdienste dürfen weiterhin stattfinden. Es wird jedoch vom 2. November an wieder eine durchgehende Maskenpflicht vom Betreten bis zum Verlassen der Kirche vorgeschrieben. Der Gemeindegesang wird reduziert. Außerdem bleiben die weiteren Bestimmungen, die seit Mai gelten, in Kraft.
So hoffen wir, einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Vergessen wir bei allem eigenen Bemühen nicht das Gebet, und bitten wir unseren Herrn, dass er dieser elenden Pandemie bald ein Ende macht.