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Elternbeitrag Kindergarten St. Pius Herschelstraße

Kita-Finanzierung kurz erklärt

Eine Kita finanziert sich aus gesetzlich festgelegten Zuschüssen von Freistaat Bayern und den Wohnsitzkommunen der betreuten Kinder (zusammen etwa zwei Drittel), sowie aus Elternbeiträgen (drittes Drittel). Die gesetzlich festgelegten Zuschüsse sind alleine bezogen auf die in der Kita aufgenommenen Kinder (= kindbezogene Förderung).
Aus diesen Einnahmen müssen alle Kosten der Kita gedeckt werden. Weil die gesetzliche Förderung "kindbezogen" ist, wirken sich trägerindividuelle oder kitaeigene Faktoren wie die Ausbildung von beruflichem Nachwuchs, die Bezahlung der Kita-Beschäftigten, etc. unmittelbar auf die Höhe der Elternbeiträge aus.

Elternbeitrag Ingolstadt

Die aktuell gültigen Elternbeiträge für den Kindergarten St. Pius Herschelstraße (Stadt Ingolstadt) finden Sie hier zum Download.

Allgemeine Hinweise

* Die Elternbeiträge werden für zwölf Kalendermonate erhoben.
* Neben den monatlichen Elternbeiträgen erheben wir für das pädagogische Angebot keine weiteren Beiträge. Bei uns gibt es also weder ein Spiel-, Getränke-, Müsli-, Hygiene- oder Portfoliogeld noch Extrabeiträge bei der Aufnahme oder für Ausflüge und andere Aktivitäten der Kita. Es soll kein Kind wegen "enger finanzieller Möglichkeiten der Eltern" von der Teilnahme ausgeschlossen sein.
* Das (Mittag-) Essen in der Kita ist in jedem Fall gesondert zu bezahlen.

Staatlicher Elternbeitragszuschuss

Der Freistaat Bayern gewährt für Kinder ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt einen monatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,- Euro. Entsprechend reduziert sich der von den Eltern zu leistende Beitrag.

Bayerisches Krippengeld

Der Freistaat Bayern erstattet bis zu 100,- Euro der Elternbeiträge für Krippenkinder ab dem zweiten Lebensjahr, sofern das haushaltsbezogene Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.