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Mittagessen in der integrativen Kindertageseinrichtung St. Josef

Mittagsmahlzeit

In unserer Einrichtung servieren wir den Kindern an allen Betriebstagen ein Mittagessen. Wird das Mittagessen von den Eltern gebucht, ist ein gesonderter Essensbeitrag zu entrichten (siehe unten). Alternativ zum Mittagessen von der Kita kann dem Kind eine Mahlzeit von Zuhause mitgegeben werden.

Wir verstehen die gemeinsamen Mahlzeiten auch als ein pädagogisches Angebot.
Die Kinder lernen ganz nebenbei unterschiedliche Gerichte kennen, trauen sich in der Gruppe der Gleichaltrigen Neues probieren und üben spielerisch richtiges Tischverhalten ein.

Kita-Frühstück

Täglich bereiten wir in unserer Kita den Kindern zusätzlich ein abwechslungsreiches gemeinsames Frühstück in Buffetform vor. Dies entlastet die Eltern, da sie ihren Kindern keine Brotzeit mehr mitgeben müssen. Zudem sehen wir darin einen wertvollen Beitrag zur Gesundheits- und Selbsttätigkeitserziehung.
Für das Kita-Frühstück erheben wir eine monatliche Pauschale von 16,00 Euro.

Mittagessen von der Kinderküche Eichinger

Unser Mittagessen erhalten wir von der Kinderküche Eichinger aus Hienheim.

Nur das Beste für unsere Kinder
Ausgewählte Bio-Zutaten mit unserer schonenden Zubereitung für vitaminreiche Kost mit der „Cook-and-Chill-Methode“.

Vegetarier & Allergiker
Für Allergiekinder und Vegetarier kochen wir ein separates Essen.

Täglich frisch
Wir kochen täglich frisch für Sie nach dem Prinzip Cook-and-Chill.

Beste Zutaten
Alle Zutaten sind 100% Bio nach Möglichkeit von regionalen Lieferanten ohne Farbstoffe, Konservierungssoffe und Aromen.

Essensgeldpauschale Eichinger

Das Essensgeld ist eine monatliche Pauschale. Sie ist nach der Anzahl der gebuchten Wochentage gestaffelt, an denen das Kind ein Mittagessen bekommen soll:
1 Essenstag/Woche kostet 16,80 Euro/Monat
2 Essenstage/Woche kosten 33,60 Euro/Monat
3 Essenstage/Woche kosten 50,40 Euro/Monat
4 Essenstage/Woche kosten 67,20 Euro/Monat
5 Essenstage/Woche kosten 84,00 Euro/Monat

Hinweise zur Essensgeldpauschale

* Die Essensgeldpauschale wird lediglich für elf Kalendermonate erhoben - der August ist frei.
* Zusätzlich erheben wir keine weiteren Gebühren wie Tee-, Getränke- oder Obstgeld.