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Mittagessen im Kindergarten St. Anton

Mittagsmahlzeit

In unserer Einrichtung servieren wir den Kindern an allen Betriebstagen ein Mittagessen. Wird das Mittagessen von den Eltern gebucht, ist ein gesonderter Essensbeitrag zu entrichten (siehe unten). Alternativ zum Mittagessen von der Kita kann dem Kind eine Mahlzeit von Zuhause mitgegeben werden.

Wir verstehen die gemeinsamen Mahlzeiten auch als ein pädagogisches Angebot.
Die Kinder lernen ganz nebenbei unterschiedliche Gerichte kennen, trauen sich in der Gruppe der Gleichaltrigen Neues probieren und üben spielerisch richtiges Tischverhalten ein.

Kita-Frühstück

Täglich bereiten wir in unserer Kita den Kindern zusätzlich ein abwechslungsreiches gemeinsames Frühstück in Buffetform vor. Dies entlastet die Eltern, da sie ihren Kindern keine Brotzeit mehr mitgeben müssen. Zudem sehen wir darin einen wertvollen Beitrag zur Gesundheits- und Selbsttätigkeitserziehung.
Für das Kita-Frühstück erheben wir eine monatliche Pauschale von 16,00 Euro.

Mittagessen von der Caritas

Unser Mittagessen erhalten wir von der biozertifizierten Küche der Caritas Wohnheime und Werkstätten. Sie hat eine eigene Menüschiene für Kindertageseinrichtungen entwickelt. Täglich wird für uns das Mittagessen frisch gekocht und in Warmhaltebehälter ins Haus geliefert.

Essensgeldpauschale Caritas

Das Essensgeld ist eine monatliche Pauschale. Sie ist nach der Anzahl der gebuchten Wochentage gestaffelt, an denen das Kind ein Mittagessen bekommen soll:
1 Essenstag/Woche kostet 15,60 Euro/Monat
2 Essenstage/Woche kosten 31,20 Euro/Monat
3 Essenstage/Woche kosten 46,80 Euro/Monat
4 Essenstage/Woche kosten 62,40 Euro/Monat
5 Essenstage/Woche kosten 78,00 Euro/Monat

Ab September 2024 beträgt die Essensgeldpauschale:
1 Essenstag/Woche kostet 16,40 Euro/Monat
2 Essenstage/Woche kosten 32,80 Euro/Monat
3 Essenstage/Woche kosten 49,20 Euro/Monat
4 Essenstage/Woche kosten 65,60 Euro/Monat
5 Essenstage/Woche kosten 82,00 Euro/Monat

Hinweise zur Essensgeldpauschale

* Die Essensgeldpauschale wird lediglich für elf Kalendermonate erhoben - der August ist frei. (Im ersten Krippenbesuchsmonat wird ebenfalls keine Essensgeldpauschale erhoben.)
* Zusätzlich erheben wir keine weiteren Gebühren wie Tee-, Getränke- oder Obstgeld.